Tonfrequenzsperren
Tonfrequenzsperrkreise verhindern die unzulässige Belastung an ein- und dreiphasigen Kompensationsanlagen und die des einspeisenden Steuersenders des Energieversorgers oder Versorgungsnetzbetreibers.
Sie bestehen aus drei einphasigen Einheiten, die gemäß dem dargestellten Schaltbild den Kondensatoren vorgeschaltet werden.
Tonfrequenzsperrkreise müssen generell in Versorgungsnetzen vor unverdrosselten Kompensationsanlagen installiert werden, in denen mit Tonfrequenzen gearbeitet wird, die oberhalb von 200 Hz liegen.
Durch Überlagerung der 50 Hz – Netzspannung mit dieser Sendefrequenz werden Schaltungen durch den Netzbetreiber vorgenommen.
Kondensatoren besitzen einen kapazitiven, frequenzabhängigen Innenwiderstand.
Das anliegende kurzzeitige höherfrequente Spannungssignale führt in Kompensationsanlagen
1. zu einer Stromerhöhung im Kondensator, sogar soweit, dass dieser zerstört wird,
2, unzulässig hohen Belastung der Sendeanlagen, da diese Signale durch die Kondensatoren belastet und unter Umständen sogar abgesaugt werden.
Um dies zu verhindern, wird den Kondensatoren ein Filter, die Tonfrequenzsperre, vorgeschaltet, die individuell für die Kondensatorleistung und Sendefrequenz am Verwendungsort ausgelegt werden muss.
Hierbei ist es von Vorteil, dass Tonfrequenzsperren nahezu über den gesamten Leistungsbereich ein konstantes Sperrverhalten aufweisen, d.h., bei einer Regelanlage ist es zulässig, in die Gesamtzuleitung dieser Anlage eine Sperre einzubauen, die für die Gesamtleistung ausgelegt werden muss.